Katzenversicherung 2024 - Katzenkrankenversicherung
Katzenversicherung - Formen von Katzenversicherungen
Für Katzen gibt es ebenfalls Möglichkeiten der Absicherung. Hierbei wird unterschieden in zwei Arten von Katzenversicherungen, die Katzenkrankenversicherung und die Katzen-OP-Versicherung. Die Katzen-Krankenversicherung kommt für die Kosten für die Behandlung von Krankheiten sowie für Operationen auf, wobei die Katzen-OP-Versicherung ausschließlich bei Operationen leistet. Der Leistungsumfang der Katzen-OP-Versicherung ist damit deutlich kleiner. Wer nur die hohen Kosten abfangen möchte und kleinere Kosten selbst tragen kann, kann sich somit auf eine Katzen-OP-Versicherung konzentrieren.
Katzenversicherung - Katzenkrankenversicherung und Katzen-OP-Versicherung
Katzenversicherung - Katzen-OP-Versicherung
und Katzenkrankenversicherung Die unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften haben unterschiedliche Grenzen für die Höhe der Kostenübernahme im Rahmen einer Katzen-OP-Versicherung festgelegt. So variieren die zu erstattenden Summen von 60 % bis hin zu vollen 100 % der anfallenden OP Kosten oder können sich auf den ein- oder zweifachen Satz der tierärztlichen Gebührenverordnung belaufen. Im Allgemeinen werden alle Operationen versichert, die durch eine Erkrankung oder einen Unfall der Katze notwendig werden. Die Katzenkrankenversicherung ist nicht auf einen anderen Halter übertragbar. Sollte die Katze also einen anderen Besitzer bekommen, wird der Vertrag automatisch aufgehoben.
Katzenversicherung - Besonderheiten der
Katzenkrankenversicherung
Des Weiteren können Jungtiere bis zum Alter von drei Monaten mit einer Katzenversicherung in der Regel nicht versichert werden. Auch wird meist mit zunehmendem Alter der zu versichernden Katze anteilig weniger Geld erstattet. Ein Selbstbehalt im Schadensfall ist meist Gegenstand der Katzenversicherung. Es wird im Vorhinein eine Summe vereinbart, bis zu der der Tierhalter die anfallenden OP Kosten selbst trägt. Sollten die Kosten über diesen Betrag hinausgehen, leistet die Katzenversicherung bis zu einer entsprechend höheren Deckungssumme. Die Anteile der von der Versicherung zu übernehmenden Kosten steigen häufig mit der Dauer der Vertragslaufzeit.
Katzenversicherung - Besonderheiten der Katzenkrankenversicherung
Schließt man für Katzen eine Katzenkrankenversicherung ohne OP ab, gelten meist sehr ähnliche Kriterien. Allerdings werden keine Kosten für Operationen abgedeckt, sondern nur normale ambulante Behandlungen durch den Tierarzt und die damit einhergehenden Medikamente übernommen. Ebenso wie bei der Katzen-OP-Versicherung sind die Unterschiede von Anbieter zu Anbieter sehr groß. Vor einem Vertragsabschluss sollte sich der Tierhalter also genau über das Preis-/Leistungsverhältnis der infrage kommenden Anbieter informieren.
Katzenversicherung - Wartezeiten und Erstattungssummen
Schließt man für seine Katze eine solche Katzenversicherung ab, muss man meist drei Monate Wartezeit einplanen, bis eine erste Kostenerstattung möglich ist. Hatte die Katze jedoch einen Unfall, muss diese Wartezeit nicht eingehalten werden. Noch zu beachten ist überdies, dass die Verträge für eine Katzenversicherung eine Erstattungsgrenze pro Jahr vorsehen, die ebenso von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen kann. Jährlich werden bei Katzenkrankenversicherungen lediglich zwischen 250 bis 300 Euro an den versicherten Tierhalter gezahlt, bei einer Katzen-OP-Versicherung höchstens zwischen 1500 und 3000 Euro.
Katzenversicherung - Vergleich der Leistungen und Beiträge
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