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Anbieter im Vergleich · Stand Oktober 2026

RheinLand Versicherungen: Hunde- & Pferdehaftpflicht in zwei Paketen

RheinLand Versicherungen bietet für Hunde- und Pferdehalter je zwei Absicherungspakete – Standard und Plus – mit unterschiedlicher Deckungssumme. Ergänzend gibt es eine eigenständige Pferde-OP-Versicherung für medizinische Kosten am eigenen Tier.

✓ Hundehalterhaftpflicht ✓ Pferdehalterhaftpflicht ✓ Pferde-OP-Versicherung
Deckungssumme Plus
bis 20 Mio. €
Deckungssumme Standard
bis 5 Mio. €
Mietsachschäden (Hund)
bis 30.000 €
Ausfalldeckung
bis 1.500 €
Zwei Pakete

Standard und Plus im Vergleich

LeistungStandardPlus
Versicherungssummebis 5 Mio. €bis 20 Mio. €
Mietsachschäden & Hotelmobiliar (Hund)bis 30.000 €bis 30.000 €
Ausfalldeckung bei nicht ermittelbarem Verursacherbis 1.500 €bis 1.500 €
Reitzubehör (Pferd, privat geliehen/gemietet)✓✓
Vollkasko-SB bei geliehenem Transportanhänger✓✓

Bei der Hundehalterhaftpflicht kostet das Standard-Paket im Beispiel der Anbieterseite 127 € im Jahr für einen Hund. Beide Pakete prüfen im Schadenfall zunächst die Haftungsfrage, übernehmen anschließend berechtigte Schadenersatzansprüche und wehren unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Wichtig zu wissen

Ausgeschlossene Hunderassen

Nicht versicherbar sind bei RheinLand folgende Rassen sowie deren Kreuzungen: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Old English Bulldog, Pitbull Terrier, Römischer Kampfhund, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Für sogenannte Listenhunde besteht in fast allen Bundesländern ohnehin eine gesetzliche Versicherungspflicht, da sie als potenziell höheres Risiko eingestuft werden – bei RheinLand ist für diese Rassen jedoch grundsätzlich kein Vertragsabschluss möglich.

Besonders praktisch

Ausfalldeckung, wenn der Verursacher nicht zahlen kann

Wird Ihr Hund von einem fremden Hund verletzt und lässt sich dessen Halter nicht ermitteln oder ist er nicht in der Lage zu zahlen, ersetzt RheinLand die notwendigen Tierarztkosten bis zu 1.500 €. Zusätzlich sind Schäden an privat gemieteten Räumen sowie an Mobiliar in Hotels, Ferienhäusern oder -wohnungen bis zu 30.000 € abgedeckt – relevant etwa dann, wenn Ihr Hund im Urlaub versehentlich etwas beschädigt.

Für Hundehalter

Hundesport, Therapiehunde und nicht-gewerbliche Hundesitter

Neben der grundsätzlichen Haftpflichtdeckung sind bei RheinLand auch die Teilnahme an Hundesportveranstaltungen und -schauen sowie die Verwendung oder Überlassung als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund im nicht gewerblichen Einsatz mitversichert. Auch nicht gewerbsmäßige Hundesitter – etwa ein Freund oder Nachbar, der zeitweise auf Ihren Hund aufpasst – sind über denselben Vertrag automatisch mitversichert, ebenso wie Ihre Familienangehörigen.

Für Pferdehalter

Reitzubehör und geliehene Transportanhänger abgesichert

Bei der Pferdehalterhaftpflicht sind privat geliehenes oder gemietetes Reitzubehör wie Sattel, Trense oder Helm mitversichert. Beschädigen Sie während eines Transports einen geliehenen Pferdeanhänger, übernimmt RheinLand außerdem die Vollkasko-Selbstbeteiligung für dieses Fahrzeug. Für die betriebliche oder gewerbliche Nutzung von Pferden – etwa in einer Reitschule – ist statt der privaten Pferdehaftpflicht dagegen eine gesonderte Schulpferdehaftpflicht erforderlich.

Zweites Produkt für Pferde

Pferde-OP-Versicherung: Schutz für das eigene Tier

Während die Pferdehalterhaftpflicht ausschließlich Schäden an Dritten abdeckt – etwa Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Ihr Pferd verursacht hat –, übernimmt die separate Pferde-OP-Versicherung die Kosten für Operationen, die Nachsorge und die Unterbringung Ihres eigenen Pferdes in der Tierklinik. Beide Versicherungen ergänzen sich also, decken aber unterschiedliche Risiken ab: Die eine schützt Ihr Vermögen im Schadenfall gegenüber Dritten, die andere schützt die Gesundheit und die medizinischen Kosten Ihres eigenen Pferdes.

Regional unterschiedlich geregelt

Versicherungspflicht hängt vom Bundesland ab

Ob Sie überhaupt zum Abschluss einer Hundehaftpflicht verpflichtet sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab – eine einheitliche bundesweite Vorschrift gibt es nicht. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine Hundehaftpflicht für jeden Hund Pflicht, in weiteren Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen nur für bestimmte, als gefährlich eingestufte Rassen. Unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht bleibt eine Hundehaftpflicht angesichts der unbegrenzten Gefährdungshaftung aber für jeden Hundehalter empfehlenswert.

Nachgefragt

Häufige Fragen zur RheinLand Hunde- & Pferdehaftpflicht

Welche Hunderassen schließt RheinLand von der Versicherung aus?

Nicht versicherbar sind unter anderem American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Mastiff, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen.

Was ist der Unterschied zwischen Pferdehaftpflicht und Pferde-OP-Versicherung bei RheinLand?

Die Pferdehaftpflicht deckt Schäden ab, die Ihr Pferd bei Dritten verursacht, etwa Personen- oder Sachschäden. Die Pferde-OP-Versicherung übernimmt dagegen die Kosten für Operationen, Nachsorge und die Unterbringung Ihres eigenen Pferdes in der Tierklinik.

Was passiert, wenn mein Hund von einem fremden, nicht auffindbaren Hund verletzt wird?

RheinLand ersetzt Ihnen über die Ausfalldeckung die notwendigen Tierarztkosten bis zu 1.500 €.

Sind Hundesitter bei RheinLand mitversichert?

Ja, nicht gewerbsmäßige Hundesitter sind automatisch über denselben Vertrag mitversichert.

Was ist der Unterschied zwischen Standard- und Plus-Paket?

Das Plus-Paket bietet eine Versicherungssumme von bis zu 20 Mio. €, während das Standard-Paket bis 5 Mio. € abdeckt.

Ist mein privat geliehenes Reitzubehör bei RheinLand mitversichert?

Ja, Sattel, Trense, Helm und ähnliches Reitzubehör sind mitversichert, sofern sie privat geliehen oder gemietet wurden.

Brauche ich für die gewerbliche Nutzung meines Pferdes eine andere Versicherung?

Ja, für die betriebliche oder gewerbliche Verwendung von Pferden ist anstelle der privaten Pferdehaftpflicht eine Schulpferdehaftpflicht erforderlich.

Sind Deckschäden bei RheinLand mitversichert?

Ja, Schäden durch gewollte oder ungewollte Deckakte des eigenen Tieres sind mitversichert.

Recherchiert bei rheinland-versicherungen.de – Hundehalterversicherung und Pferdehalterversicherung (offizielle Produktseiten inkl. Rasseliste, Paketvergleich und FAQ). Stand Oktober 2026, Änderungen vorbehalten.

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