Mecklenburgische Tierhalterhaftpflicht: bis 50 Mio. €
Die Mecklenburgische, 1797 gegründet und damit die älteste private Versicherung Deutschlands, bietet für Hunde- und Pferdehalter eine eigenständige Tierhalterhaftpflicht an – mit spürbarem Rabatt, wenn Sie sie mit Ihrer Privathaftpflicht kombinieren.
Was die Mecklenburgische Tierhalterhaftpflicht abdeckt
| Leistung für Hundehalter | Leistung für Pferdehalter |
|---|---|
| Führen ohne Leine und Maulkorb | Personenschäden durch Fremdreiter/Reitbeteiligte |
| Gewollter/ungewollter Deckakt | Gewollter/ungewollter Deckakt |
| Welpen bis 12 Monate mitversichert | Fohlen bis 12 Monate mitversichert |
| Teilnahme an Hundesportveranstaltungen | Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen |
| Schäden im Ausland | Flurschäden beim Weidebetrieb |
| – | Reithallen/Stallungen/Koppeln/Transportanhänger bis 10.000 € |
Die Versicherungssumme wählen Sie pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zwischen 15, 30 oder 50 Mio. €. Optional lässt sich eine Selbstbeteiligung von 150 € je Sach- oder Vermögensschaden vereinbaren, um den Beitrag zu senken. Weitere Ersparnisse ergeben sich ab dem zweiten versicherten Tier.
Mindestens 10 % Rabatt mit der Privathaftpflicht
Ein besonders attraktives Detail: Schließen Sie die Hunde- oder Pferdehaftpflicht zusammen mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung bei der Mecklenburgischen ab, sparen Sie dadurch mindestens 10 % Beitrag. Diese Kombination lohnt sich vor allem für Tierhalter, die ohnehin eine private Haftpflicht benötigen oder erneuern möchten, und bündelt beide Versicherungsverhältnisse übersichtlich bei einem einzigen Anbieter.
Drei reale Schadenbeispiele der Mecklenburgischen
Die Mecklenburgische veröffentlicht auf ihrer Produktseite konkrete, anonymisierte Schadenfälle: In einem Fall scheute ein Araber-Hengst, als ein Rasensprenger unerwartet ansprang, durchbrach einen Gartenzaun und beschädigte Blumenbeete sowie eine Sitzecke – die Versicherung übernahm 695 € für die Zaunreparatur, 250 € für die Neuanlage der Beete und 85 € für den beschädigten Stuhl. In einem anderen Fall riss sich ein Welpe beim Anblick spielender Kinder von der Leine, sprang die Kinder an und hinterließ Matschpfoten und kleine Löcher in deren Kleidung – die Reinigungs- und Ersatzkosten wurden von der Mecklenburgischen übernommen. In einem dritten Fall schlich sich ein Hund bei einem Nachbarschaftsbesuch unbemerkt ins Haus und kaute dort Kleidung und Schuhe an; die Gesamtkosten von 613,28 € trug die Tierhalterhaftpflicht vollständig.
Jagdhaftpflicht und Anhängerversicherung
Für Jägerinnen und Jäger, die mit ihrem Pferd zur Jagd reiten, bietet die Mecklenburgische eine separate Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger, Jagdpächter, Jagdveranstalter, Förster oder Falkner an – diese ist gesetzlich für jede jagende Person vorgeschrieben. Wer regelmäßig an Turnieren teilnimmt und sein Pferd im Anhänger transportiert, kann den Schutz zusätzlich um eine Anhängerversicherung ergänzen. Beide Zusatzprodukte lassen sich unabhängig von der Tierhalterhaftpflicht hinzubuchen, sind aber inhaltlich eng mit der Absicherung von Pferdehaltern verknüpft.
Deutschlands älteste private Versicherung
Die Mecklenburgische wurde 1797 als Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit gegründet und gilt damit als die älteste private Versicherung in Deutschland. Mit Sitz in Hannover richtet sich das Unternehmen an Privatkunden, gewerbliche Kunden und Kunden aus dem landwirtschaftlichen Bereich – eine Ausrichtung, die sich auch im differenzierten Leistungsangebot für Hunde- und Pferdehalter widerspiegelt.
Welche Deckungssumme für Sie sinnvoll ist
Bei der Wahl zwischen 15, 30 oder 50 Mio. € Deckungssumme lohnt sich ein Blick auf das realistische Schadenpotenzial: Während die in den Beispielen der Mecklenburgischen genannten Sachschäden im dreistelligen Bereich liegen, können schwere Personenschäden mit dauerhaften gesundheitlichen Folgen – etwa wenn ein durchgehendes Pferd einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht – schnell mehrere Millionen Euro an Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Angesichts der unbegrenzten Haftung nach § 833 BGB empfiehlt es sich daher, nicht allein am günstigsten Beitrag, sondern an der potenziellen Schadenhöhe im schlimmsten Fall zu planen.
Häufige Fragen zur Mecklenburgischen Tierhalterhaftpflicht
Wie viel spare ich, wenn ich die Tierhalterhaftpflicht mit der Privathaftpflicht kombiniere?
Der Einschluss der Hunde- oder Pferdehaftpflicht in die private Haftpflichtversicherung der Mecklenburgischen spart mindestens 10 % Beitrag.
Welche Deckungssummen bietet die Mecklenburgische bei der Tierhalterhaftpflicht an?
Sie können zwischen 15, 30 oder 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen.
Muss ich meinen Hund bei der Mecklenburgischen anleinen, um versichert zu sein?
Nein, das Führen Ihres Hundes ohne Leine und Maulkorb ist ausdrücklich mitversichert.
Sind Schäden an gemieteten Reithallen oder Stallungen mitversichert?
Ja, Schäden an gemieteten Reithallen, Stallungen, Pferdekoppeln, -boxen und -transportanhängern sind bis zu 10.000 € mitversichert.
Sind Welpen automatisch mitversichert?
Ja, Welpen versicherter Hunde sind bis zu einem Alter von 12 Monaten automatisch mitversichert; bei Pferden gilt dasselbe für Fohlen.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei einer Reitbeteiligung?
Ja, Personenschäden von Fremdreitern und Reitbeteiligten sind bei der Mecklenburgischen ausdrücklich mitversichert.
Bietet die Mecklenburgische auch eine Jagdhaftpflicht an?
Ja, für Jäger, Jagdpächter, Jagdveranstalter, Förster oder Falkner steht eine separate Jagdhaftpflichtversicherung zur Verfügung.
Ist mein Hund bei der Mecklenburgischen auch im Ausland versichert?
Ja, Schäden im Ausland sind Teil des Leistungsumfangs der Hundehalterhaftpflicht.
Recherchiert bei mecklenburgische.de – Tierhalterhaftpflichtversicherung (offizielle Produktseite inkl. Leistungsübersicht und realen Schadenbeispielen). Stand Oktober 2026, Änderungen vorbehalten.