BGV Badische Tierhalterhaftpflicht: Klassik und Exklusiv
Die BGV Badische Versicherungen, seit über 100 Jahren führender Versicherer in Baden, bietet für Hunde- und Pferdehalter eine Tierhalterhaftpflicht in zwei Tarifstufen an – mit Einfangkosten für entlaufene Tiere, Familienleistungen und einer cleveren Exklusivdeckung für den Versicherer-Wechsel.
Klassik und Exklusiv im Vergleich
| Leistung | Klassik | Exklusiv |
|---|---|---|
| Personen-/Sachschäden pauschal | 6 Mio. € | 10 Mio. € |
| Vermögensschäden | 100.000 € | 100.000 € |
| Welpen/Fohlen mitversichert | bis 3 Monate | bis 12 Monate |
| Kutschfahrten gegen Entgelt | – | gelegentlich |
| Ungewollte Deckschäden | – | ✓ |
| Ab-Preis (1 Hund, keine SB) | 54,39 €/Jahr | 63,20 €/Jahr |
Beide Tarife übernehmen Mietsachschäden an gemieteten Stallungen, Reithallen, Offenställen und Pferdeboxen bis 300.000 €, eine Neuwertentschädigung bis 5.000 €, die Teilnahme an Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben und Reiterspielen sowie private Kutschfahrten mit Pferden, Ponys, Maultieren oder Eseln. Auch Tierhütende und Reitbeteiligungen sind mitversichert, solange es sich um ein privates und nicht um ein gewerbliches Verhältnis handelt.
Einfangkosten, Angehörigenschäden und BGV Family
Reißt sich Ihr Hund los und muss von Feuerwehr oder Behörden wieder eingefangen werden, übernimmt die BGV die entsprechenden Einsatzkosten bis zu 500 €. Verursacht Ihr Tier einen Schaden bei im Haushalt lebenden Angehörigen, ist auch das bis zu 5.000 € abgedeckt. Über das Mehr-drin-Programm "BGV Family" erhalten Sie außerdem einen Beitragsvorteil von 10 % auf Versicherungen innerhalb der Family-Sparten (mit Ausnahme der Kfz-Versicherung), sobald Sie den ersten Vertrag in diesem Rahmen abschließen – ergänzt um Aktionen des BGV Kids Clubs.
Exklusivdeckung: sofortiger Zusatzschutz beim Anbieterwechsel
Ein besonderes Detail der BGV: Läuft Ihr aktueller Vertrag bei einem anderen Versicherer noch einige Monate weiter, können Sie dennoch bereits den Exklusiv-Tarif der BGV abschließen. Die sogenannte Exklusivdeckung greift dann ergänzend ein, wenn Ihr bestehender Vertrag keinen Anspruch bieten würde – etwa, weil dessen Versicherungssumme überschritten wurde oder weil dort bestimmte Leistungen ausgeschlossen sind. Solange Ihr alter Vertrag noch läuft, erhalten Sie zusätzlich einen Beitragsnachlass von 50 % auf die BGV-Police. So sind Sie beim Wechsel lückenlos abgesichert, ohne doppelt den vollen Beitrag zahlen zu müssen.
Ausgeschlossene Kampfhunde und gefährliche Hunde
Die BGV schließt eine konkrete Liste von Rassen einschließlich ihrer Kreuzungen von der Tierhalterhaftpflicht aus: Fila Brasileiro, Mastino Napoletano, Argentinischer Mastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog, Bullterrier und Pit-Bullterrier. Darüber hinaus sind ganz allgemein Hunde jeglicher Rasse ausgeschlossen, die zu aggressivem Verhalten neigen, bissig sind, Menschen in drohender Weise anspringen oder unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen. Für Jagdhunde gilt: Besteht bereits eine separate Jagdhaftpflichtversicherung, ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Jagdhundes über die Tierhalterhaftpflicht nicht zusätzlich abgesichert.
Zwingerhaftpflicht zu vergünstigten Konditionen
Besitzen Sie mehrere Hunde, benötigen Sie bei der BGV keinen separaten Vertrag für jedes einzelne Tier: Über die sogenannte Zwingerhaftpflicht lassen sich mehrere Hunde gemeinsam zu vergünstigten Konditionen versichern – unabhängig davon, ob Sie tatsächlich einen Zwinger betreiben. Wichtig ist dabei, der BGV jedes einzelne Tier zu melden, auch neu hinzukommende, damit im Schadenfall die vollständige Erstattung gewährleistet ist.
Welche Tiere brauchen eine eigene Haftpflicht?
Wer Hunde, Pferde, Ponys, Rinder oder Esel hält, benötigt bei der BGV eine eigenständige Tierhalterhaftpflicht. Für Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Papageien, Kanarienvögel oder Wellensittiche greift dagegen bereits der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. Bei exotischen Tieren wie Schlangen, Echsen oder Raubkatzen ist eine vorherige individuelle Absprache mit der BGV notwendig, um im Schadenfall abgesichert zu sein.
Häufige Fragen zur BGV Tierhalterhaftpflicht
Was kostet die BGV Tierhalterhaftpflicht?
Der Klassik-Tarif ist ab 54,39 € im Jahr erhältlich, der Exklusiv-Tarif ab 63,20 € im Jahr, jeweils für einen Hund ohne Selbstbeteiligung.
Kann ich die BGV Exklusivdeckung abschließen, wenn mein alter Vertrag noch läuft?
Ja, die Exklusivdeckung der BGV greift ergänzend, wenn Ihr bestehender Vertrag bei einem anderen Versicherer nicht leisten würde. Solange der alte Vertrag läuft, erhalten Sie zusätzlich 50 % Beitragsnachlass.
Welche Hunderassen schließt die BGV von der Versicherung aus?
Ausgeschlossen sind unter anderem Fila Brasileiro, Mastino Napoletano, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit-Bullterrier sowie deren Kreuzungen, zusätzlich generell aggressive oder bissige Hunde jeglicher Rasse.
Was passiert, wenn mein Hund entläuft und eingefangen werden muss?
Die BGV übernimmt die Einsatzkosten für das Einfangen und Suchen entlaufener Tiere bis zu 500 €.
Brauche ich für mehrere Hunde mehrere Verträge bei der BGV?
Nein, über die Zwingerhaftpflicht lassen sich mehrere Hunde gemeinsam zu vergünstigten Konditionen versichern.
Ist mein Hund bei der BGV versichert, wenn er ohne Leine geführt wird?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch beim Führen ohne Leine oder Maulkorb.
Brauche ich für meine Katze eine Tierhalterhaftpflicht bei der BGV?
Nein, Katzen und andere zahme Kleintiere sind bereits über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Wie lange kann ich meinen Vertrag bei der BGV laufen lassen?
Sie können zwischen einer Laufzeit von einem Jahr oder fünf Jahren wählen; bei einer Laufzeit von mindestens drei Jahren ist eine Kündigung zum Ende des dritten Jahres möglich.
Recherchiert bei bgv.de – Tierhalterhaftpflicht (offizielle Produktseite inkl. Tarifvergleich, Rasseliste, FAQ und barrierefreien Zusatzinformationen). Stand Oktober 2026, Änderungen vorbehalten.